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Zauberwort "E-Government"


Elektronische Signatur - Was ist das?
Mit zunehmender Verbreitung und Verwendung des Internets steigt auch das Bedürfnis, Vertragsabschlüsse und Bestellungen elektronisch zu tätigen. Um zu gewährleisten, dass ein elektronisch versandtes Dokument tatsächlich vom Unterzeichner stammt sowie unverändert und vollständig übermittelt wurde, kann es mit Hilfe der elektronischen Signatur geschützt werden.

Im elektronischen Geschäftsverkehr ist es besonders wichtig zu wissen, welchem Absender das elektronische Dokument zuzuordnen ist. Sowohl Vertragsabschlüsse als auch Bestellungen und die damit verbundenen Zahlungen sind über das Internet möglich. Durch die Technik der elektronischen Signatur wird gewährleistet, dass das Dokument vom Unterzeichner stammt und unverändert und vollständig übermittelt wurde. Die Akzeptanz des E-Commerce hängt von der Rechtssicherheit im Internet ab. Dazu leistet die elektronische Signatur einen wesentlichen Beitrag.

Die elektronische Signatur ist dabei keineswegs das digitale Abbild der Unterschrift, sondern die Signaturtechnologie erzeugt jeweils eine eigene Kennung, die gleichzeitig das Dokument und den Unterzeichner repräsentiert. Dem Empfänger fiele sofort auf, wenn die Nachricht von einem Fremden manipuliert wurde. Seine Software würde ihm melden, dass der Inhalt des Dokumentes verändert worden ist. Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt in Verbindung mit den Formanpassungsgesetzen die rechtlichen Anforderungen an eine Unterschrift in gleicher Weise wie eine handschriftliche Unterschrift.

Weitere Informationen zur elektronischen Signatur erhalten Sie hier.

Wie bekommen Sie Ihre persönliche Signaturausstattung? Die IHK Berlin bietet als Registrierungsstelle zusammen mit der DE-CODA GmbH und der D-TRUST GmbH das speziell für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelte Startpaket zur elektronischen Signatur an. Während der Registrierung erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtungsunterlagen zur elektronischen Signatur und die AGB`s der Firma D-TRUST. In den Unterrichtungsunterlagen finden Sie wichtige Informationen über die Nutzung der elektronischen Signatur. Nachdem Ihr Antrag aufgenommen wurde, werden Ihre Daten an die Zertifizierungsstelle, der D-TRUST GmbH in Berlin, übermittelt. Dort wird unter strengsten Sicherheitsauflagen Ihre individuelle Signaturkarte erzeugt. Drei bis vier Wochen nach der Antragstellung erhalten Sie zunächst einen Brief mit Ihrer PIN-Nummer und zwei bis drei Tage später Ihr Startpaket mit Ihrer persönlichen Signaturkarte.

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