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externer Datenschutzbeauftragter (DSB)

Meine Aufgaben und Tätigkeiten als Datenschutzbeauftragten wird in § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt. Als DSB kann ich bestellt werden, wenn personenbezogene Daten (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten) automatisiert verarbeitet werden. Dabei erfolgt in einer Vorabkontrolle bzw. die Aufnahme Istzustand des Betriebs in puncto Datenverarbeitung / -schutz. Die bereits bestehenden Maßnahmen werden geprüft, gegebenenfalls verbessert.

Schwerpunkte sind die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.

Aufgaben-Übersicht:
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Programme zur personenbezogenen Datenverarbeitung
  • Beraten über technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
  • Überwachung und Koordinierung der Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen
  • Durchführung der Vorabkontrolle bei risikobehafteten Anwendungen
  • Zur-Verfügung-Stellung des Jedermann-Verfahrensverzeichnisses
  • Vertretung der Geschäftsleitung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten in Absprache mit der Geschäftsleitung
  • Schulung der Mitarbeiter und Verpflichtung auf das Datengeheimnis
  • Mitwirkung an Entwicklungen von Richtlinien und Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz
  • Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichts

Als bestellter, professioneller, externer Datenschutzbeauftragter kann ich Ihr Unternehmen hierbei als prüfende und beratende Kraft unterstützen. Aufgrund meiner Erfahrung wirkt sich meine Mitarbeit positiv auf die Wirtschaftlichkeit und somit die Wettbewerbsposition aus.



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